Anmeldung

Wie melden Sie Ihr Kind für eine Therapie an?

Haben Sie sich entschieden, mein Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen? Dann melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Sie sind gesetzlich krankenversichert:
Ihre Krankenkasse kommt für eine Therapie bei mir grundsätzlich in vollem Umfang auf.

Sie sind privat krankenversichert:
Die Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie hängt vom gewählten Versicherungstarif ab. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen nach ihren Standardtarifen die Kosten für etwa zwanzig Sitzungen und sehen im Bedarfsfall Verlängerungsmöglichkeiten vor. Vor dem Erstgespräch sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und zu welchen Bedingungen eine psychotherapeutische Behandlung im Versicherungsumfang enthalten ist.

Im Erstgespräch werde ich Ihre persönlichen Daten aufnehmen und mit Ihnen den Ablauf sowie die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Therapie besprechen. Sie werden mir die Umstände schildern, die sie dazu bewogen haben, psychotherapeutische Hilfe zu suchen. Gemeinsam werden wir dann besprechen, ob wir eine Grundlage für eine Zusammenarbeit sehen.

Haben Sie sich nach dem Erstgespräch entschieden, eine Therapie zu machen, werden wir Termine für die sogenannten probatorischen Sitzungen vereinbaren. Bringen Sie zu Beginn der Sitzungen bitte die Chipkarte mit und – sofern Sie privatversichert sind – auch das Antragsformular Ihrer Krankenversicherung mit.

Erscheint nach den probatorischen Sitzungen eine Therapie erforderlich, werden wir gemeinsam die erforderlichen Antragsformulare ausfüllen und diese bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse einreichen. Es kann zwei bis drei Wochen dauern, bis die Therapie bewilligt ist. Liegt die Bewilligungsentscheidung vor, kann es sofort losgehen.

Nachfolgend erfahren Sie Näheres über die vertraglichen Bedingungen der Behandlung sowie weitere nützliche Informationen rund um die Erstattungsfähigkeit psychotherapeutischer Behandlungen durch Ihre Versicherung.

Rahmenbedingungen

Sie sind gesetzlich krankenversichert: Sie müssen sich – wie bei anderen Arztbesuchen auch – nicht um die Abrechnung kümmern. Ich werde zu Beginn der probatorischen Sitzungen und zum Anfang jedes weiteren Quartals Ihre Chipkarte einlesen und vierteljährlich über die kassenärztliche Vereinigung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Sie sind privat krankenversichert: Hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Einmal im Monat zu dessen Ende werde ich Ihnen eine Rechnung übersenden mit der Bitte, diese innerhalb der nächsten 14 Tage zu begleichen. Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto und können die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung – und gegebenenfalls bei Ihrer Beihilfestelle – zur Erstattung einreichen.

Egal ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die von mir für Sie vorgehaltenen Stunden zu den vereinbarten Zeiten wahrzunehmen. Im Unterschied zu Ärzten habe ich als Psychotherpeutin eine Bestellpraxis, das heißt, dass ich “Ihre” Stunde allein für Sie zur Verfügung halte. Das bedeutet: Sollten Sie einmal verhindert sein, kann ich nicht dafür garantieren, dass ich diese Stunde anderweitig belegen kann. Auch Ihre Krankenkasse kommt für eine abgesagte Stunde nicht auf, da in diesem Fall keine therapeutische Leistung erbracht worden ist. Sie müssen eine abgesagte Stunde daher mit eigenen Mitteln bezahlen. Die Einzelheiten werden wir vor Beginn der Therapie vereinbaren.

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Praxis Müller-Pontow
Senefelderstr. 28
Prenzlauer Berg
10437 Berlin

Tel. 0179 . 100 82 38 · praxis@mueller-pontow.de